AGB

BODYEFFIZIENZ Training | Aesthetik | Gesundheit

1. Bei BODYEFFIZIENZ Training, Ästhetik und Gesundheit werden ausschliesslich Einzellektionen gebucht. Dem Kunden steht immer ein Personaltrainer zur Seite. Jedes Angebot, was der Kunde nutzen möchte und dafür einen Termin bucht, wird als Lektion abgerechnet und verrechnet.

2. Die Lektionen können an Dritte weiterverkauft werden, jedoch ist der Lektionen Inhaber dazu verpflichtet dieses BODYEFFIZIENZ schriftlich mitzuteilen. Der Verkauf findet unter dem Inhaber und dem Käufer statt. BODYEFFIZIENZ entzieht sich jeglicher Verantwortung und Haftung dieser geschäftlichen Vereinbarung. Ein Ratenzahler Abo ist nicht übertragbar.

3. Termine werden generell über das System gebucht. Stornierungen und Verschiebungen können innerhalb 48 Stunden gemacht werden, ansonsten wird das Training berechnet. Fünf Minuten vor dem Termin sollte man umgezogen sein und sich zum Training melden. Bei Verspätungen von mehr als 5 Minuten wird das Training entsprechend gekürzt oder nicht durchgeführt.

5. Trainingsgeräte: Die Benutzung der Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen von BODYEFFIZIENZ, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Trainingsteilnehmers. Seitens BODYEFFIZIENZ wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen von BODYEFFIZIENZ. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten der BODYEFFIZIENZ wird ausdrücklich wegbedungen.

6. Hausordnung: Der Trainingsteilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und sich an bestimmte Trainingsvorschriften zu halten. Diese werden jedem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt. Ein Exemplar der Hausordnung und weitere wichtige Dokumente werden dem Trainingsteilnehmer bei Vertragsabschluss ausgehändigt; allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen werden automatisch wieder bei jedem neuen Lektionen Kauf mitgeteilt und ausgehändigt. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen ist BODYEFFIZIENZ berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, den Teilnahme vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. für ungültig zu erklären; ein Rückforderungsanspruch des Trainingsteilnehmers ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes oder Belästigung des Personals durch den Trainingsteilnehmer ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich. Mit der Unterzeichnung der Vertragsbestimmungen akzeptiert der Trainingsteilnehmer gleichzeitig die ihm ausgehändigte Hausordnung

7. Haftung: Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und Trainingsgeräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat BODYEFFIZIENZ die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

8. Verjährung: BODYEFFIZIENZ nimmt sich das Recht bei allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes von Lektionen, die durch den Trainingsteilnehmer nach 1 Jahr Trainingspause nicht eingelöst wurden, nicht geldlich zurückzuerstatten, jedoch können die Lektionen Inhaber jederzeit die Lektionen abtrainieren oder weiterverkaufen. Auch beim Kauf von mehrfachen Lektionen auf Ratenzahlung bei BODYEFFIZIENZ verpflichtet sich der Lektionen Inhaber die Raten in monatlich zu begleichen. Der Kunde kann eine Pause einlegen, jedoch fällt für die Pause jeden Monat eine Gebühr von CHF 50 an. Möchte der

Vertragsinhaber den Vertrag vorzeitig auflösen so fällt eine Nachzahlung für die geleisteten Lektionen an. Dies wird dann auf das nächstmögliche Lektionen Abo angepasst. Zudem fällt eine Aufwandspauschale von 5% auf dem noch zu zahlenden Betrag an.

9. Rückerstattungen: Eine Rückerstattung bezahlter Lektionen pro rata temporis werden nicht ausgezahlt, jedoch hat man die Möglichkeit andere Anwendungen für den Betrag einzulösen.

10. Zahlung: Der Kunde verpflichtet sich, BODYEFFIZIENZ für den angebotenen Gebrauch der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte, eine Entschädigung gemäss Vertrag zu bezahlen. Alle übrigen von BODYEFFIZIENZ angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen.

11. Fristen: Bei Kauf eines Lektionenabonnements ist der Kaufbetrag sofort fällig. Dieser kann überwiesen, bar oder per Kreditkarte bezahlt werden. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, so werden die einzelnen Raten immer zum Abschlussdatum des Folgemonats voraus fällig. Unterbrüche können im Nachhinein gemäss oben genannten Bedingungen geltend gemacht werden; sie werden als Zeitgutschrift am Ende der Erstlaufzeit kostenlos angehängt. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt (erste elektronische Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 10, zweite Mahnung CHF 50). Mit der ersten Mahnung gerät der Kunde in Verzug und schuldet BODYEFFIZIENZ einen Verzugszins in Höhe von 5 % sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden. Nach der zweiten unberücksichtigten Mahnung behält sich BODYEFFIZIENZ das Recht vor, dem Kunden die Nutzung der Angebote und Leistungen von BODYEFFIZIENZ einzustellen. Im Falle des Verzuges einzelner Raten wird der Gesamtsaldo der Vertragslaufzeit fällig. Bei Nichteinhalten von Vertragsbedingungen behält sich BODYEFFIZIENZ zudem das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Einen Verzugszins in Höhe von 5 % sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden. Die Mahngebühren ab Inkasso betragen dann jeweils CHF 50. Die Bearbeitungsgebühr bei Übergabe an Inkassodienstleister ist abhängig von der Forderungshöhe.

12. Betreuungsdienstleistungen: Der Lektionen Inhaber hat nur Anspruch auf die Dienstleistung, die er auch ausschliesslich gebucht hat.

13. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von BODYEFFIZIENZ, Altgasse 56, 6340 Baar (Kanton Zug)

14. Datenschutz/Einwilligung zur Datenbearbeitung: Alle gegenüber BODYEFFIZIENZ, gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Abwicklung des vorliegenden Vertragsverhältnisses genutzt. Ausgenommen davon ist die Prüfung der Bonität durch einen externen Partner sowie beim Inkasso.

15. Dauer des Vertrages/Befristung: Alle Abos laufen automatisch aus und müssen nach Ablauf neu abgeschlossen werden.

16. Änderungen Vertragsbestimmungen/Hausordnung: Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Vertragsbestimmungen und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.

17. Anwendbares Recht: Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen des OR. Gerichtsstand: Kanton Zug, Schweiz