AGB
BODYEFFIZIENZ Training | Aesthetik | Gesundheit
1. Bei BODYEFFIZIENZ Training, Ästhetik und Gesundheit
werden ausschliesslich Einzellektionen gebucht. Dem Kunden steht immer ein
Personaltrainer zur Seite. Jedes Angebot, was der Kunde nutzen möchte und dafür
einen Termin bucht, wird als Lektion abgerechnet und verrechnet.
2. Die Lektionen können an Dritte weiterverkauft werden,
jedoch ist der Lektionen Inhaber dazu verpflichtet dieses BODYEFFIZIENZ schriftlich mitzuteilen. Der Verkauf findet
unter dem Inhaber und dem Käufer statt. BODYEFFIZIENZ
entzieht sich jeglicher Verantwortung und Haftung dieser geschäftlichen
Vereinbarung. Ein Ratenzahler Abo ist nicht übertragbar.
3. Termine werden generell über das System
gebucht. Stornierungen und Verschiebungen können innerhalb 48 Stunden gemacht
werden, ansonsten wird das Training berechnet. Fünf Minuten vor dem Termin
sollte man umgezogen sein und sich zum Training melden. Bei Verspätungen von
mehr als 5 Minuten wird das Training entsprechend gekürzt oder nicht
durchgeführt.
5. Trainingsgeräte: Die Benutzung der Trainingsgeräte sowie
die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen von BODYEFFIZIENZ, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene
Gefahr des Trainingsteilnehmers. Seitens BODYEFFIZIENZ
wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten
des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf
Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für
Hilfspersonen von BODYEFFIZIENZ. Die Haftung für
den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten
der BODYEFFIZIENZ wird ausdrücklich wegbedungen.
6. Hausordnung: Der Trainingsteilnehmer ist
verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und sich an bestimmte
Trainingsvorschriften zu halten. Diese werden jedem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt.
Ein Exemplar der Hausordnung und weitere wichtige Dokumente werden dem
Trainingsteilnehmer bei Vertragsabschluss ausgehändigt; allfällige Änderungen
und/oder Ergänzungen werden automatisch wieder bei jedem neuen Lektionen Kauf
mitgeteilt und ausgehändigt. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die
Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen ist BODYEFFIZIENZ berechtigt, nach vorgängig erfolgter
Mahnung, den Teilnahme vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. für
ungültig zu erklären; ein Rückforderungsanspruch des Trainingsteilnehmers ist
ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes oder
Belästigung des Personals durch den Trainingsteilnehmer ist die Ansetzung einer
Mahnfrist nicht erforderlich. Mit der Unterzeichnung der Vertragsbestimmungen
akzeptiert der Trainingsteilnehmer gleichzeitig die ihm ausgehändigte
Hausordnung
7. Haftung: Der Trainingsteilnehmer haftet für die
von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und Trainingsgeräten
sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat BODYEFFIZIENZ die entsprechenden Reparatur- und/oder
Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
8. Verjährung: BODYEFFIZIENZ nimmt sich das Recht bei allfällige
Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes von Lektionen, die durch den
Trainingsteilnehmer nach 1 Jahr Trainingspause nicht eingelöst wurden, nicht
geldlich zurückzuerstatten, jedoch können die Lektionen Inhaber jederzeit die
Lektionen abtrainieren oder weiterverkaufen. Auch beim Kauf von mehrfachen
Lektionen auf Ratenzahlung bei BODYEFFIZIENZ
verpflichtet sich der Lektionen Inhaber die Raten in monatlich zu begleichen.
Der Kunde kann eine Pause einlegen, jedoch fällt für die Pause jeden Monat eine
Gebühr von CHF 50 an. Möchte der
Vertragsinhaber
den Vertrag vorzeitig auflösen so fällt eine Nachzahlung für die geleisteten
Lektionen an. Dies wird dann auf das nächstmögliche Lektionen Abo angepasst.
Zudem fällt eine Aufwandspauschale von 5% auf dem noch zu zahlenden Betrag an.
9. Rückerstattungen: Eine Rückerstattung bezahlter
Lektionen pro rata temporis werden nicht ausgezahlt, jedoch hat man die
Möglichkeit andere Anwendungen für den Betrag einzulösen.
10. Zahlung: Der Kunde verpflichtet sich, BODYEFFIZIENZ für den angebotenen Gebrauch der
Trainingsanlagen und Trainingsgeräte, eine Entschädigung gemäss Vertrag zu
bezahlen. Alle übrigen von BODYEFFIZIENZ
angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen.
11. Fristen: Bei Kauf eines Lektionenabonnements
ist der Kaufbetrag sofort fällig. Dieser kann überwiesen, bar oder per
Kreditkarte bezahlt werden. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, so werden die
einzelnen Raten immer zum Abschlussdatum des Folgemonats voraus fällig.
Unterbrüche können im Nachhinein gemäss oben genannten Bedingungen geltend
gemacht werden; sie werden als Zeitgutschrift am Ende der Erstlaufzeit
kostenlos angehängt. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt (erste
elektronische Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 10, zweite
Mahnung CHF 50). Mit der ersten Mahnung gerät der Kunde in Verzug und schuldet
BODYEFFIZIENZ einen Verzugszins in Höhe von 5 %
sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschaden. Nach der zweiten
unberücksichtigten Mahnung behält sich BODYEFFIZIENZ
das Recht vor, dem Kunden die Nutzung der Angebote und Leistungen von BODYEFFIZIENZ einzustellen. Im Falle des Verzuges
einzelner Raten wird der Gesamtsaldo der Vertragslaufzeit fällig. Bei
Nichteinhalten von Vertragsbedingungen behält sich BODYEFFIZIENZ
zudem das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Einen
Verzugszins in Höhe von 5 % sowie eine Entschädigung für weiteren
Verzugsschaden. Die Mahngebühren ab Inkasso betragen dann jeweils CHF 50. Die
Bearbeitungsgebühr bei Übergabe an Inkassodienstleister ist abhängig von der
Forderungshöhe.
12. Betreuungsdienstleistungen: Der Lektionen Inhaber hat nur Anspruch
auf die Dienstleistung, die er auch ausschliesslich gebucht hat.
13. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für
allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der
Sitz von BODYEFFIZIENZ, Altgasse 56, 6340 Baar
(Kanton Zug)
14. Datenschutz/Einwilligung zur Datenbearbeitung: Alle gegenüber
BODYEFFIZIENZ, gemachten Angaben werden vertraulich
behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Abwicklung des vorliegenden
Vertragsverhältnisses genutzt. Ausgenommen davon ist die Prüfung der Bonität
durch einen externen Partner sowie beim Inkasso.
15. Dauer des Vertrages/Befristung: Alle Abos laufen automatisch aus und
müssen nach Ablauf neu abgeschlossen werden.
16. Änderungen
Vertragsbestimmungen/Hausordnung:
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der
Vertragsbestimmungen und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese
in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.
17. Anwendbares Recht: Für diese AGB gilt schweizerisches Recht,
namentlich die Regelungen des OR. Gerichtsstand: Kanton Zug, Schweiz